|
||||||||
Auftraggeber
|
Beurteilungsgegenstand
|
Fragestellung (gekürzt)
|
||||||
BG Favoriten | PKW Renault Espace |
Sind am Dach und/oder auf der Motorhaube des PKWs des Klägers Lackschäden vorhanden, die von herunterfallenden Fassadenteilen verursacht werden könnten? Bejahendenfalls: Wie hoch wären die Kosten für die Behebung dieser Schäden? |
||||||
BG f. HS Wien | PKW Opel Meriva | Befund über den Zustand, insbesondere im Hinblick auf einen allfälligen Kupplungsdefekt und im Fahrzeug angeblich auftretenden Schwefelgeruch | ||||||
BG f. HS Wien | PKW Mazda 6 | Ob es zum Schadenseintritt an der Scheibe des Klagsfahrzeuges als Folge einer mangelhaften Reparatur des Steinschlagschadens gekommen ist? Ob der Riss in der Windschutzscheibe eine andere Fremdursache hat? | ||||||
BG f. HS Wien | PKW Kia Sorento 2,5 CRDi Luxury | Hat das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Befundaufnahme am 26.03.2012 gemäß § 57a Abs. 4 KFG 1967 den Erfordernissen der Umwelt und der Verkehrs- und Betriebssicherheit entsprochen? Waren am 26.03.2012 Reparaturen notwendig? Handelt es sich bei den vorgelegten Rechnungen um Reparaturrechnungen? | ||||||
BG Klosterneuburg | PKW Toyota Avensis Liftback 2,0 D | Befund über den gegenwärtigen Zustand des Zahnriemens. | ||||||
BG Melk | Motor Ford G8DA | Liegen am verfahrensgegenständlichen Motor Mängel vor? Wenn ja, welche? Lagen diese Mängel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vor? Können die bestehenden Mängel mit wirtschaftlich angemessenen Mitteln behoben werden? Welchen objektiven Wert hatte der Motor bei Abschluss des Kaufvertrages mit Mängeln / ohne Mängel | ||||||
Staatsanwaltschaft Wien | PKW Jeep Patriot | Fotos vom Schadensbegutachter der Versicherung anfordern und dem Gutachten beilegen. Reparaturkosten mit einem für Wien ortsüblichen gewerblichen Stundensatz ermitteln. | ||||||
Arbeits- und Sozialgericht Wien | PKW Opel Kadett Cabrio GSI | Ob der Opel Kadett Cabrio GSI Erstzulassung 05/1992 am 08.07.2010 den Erfordernissen der Umwelt und der Verkehrs- und Betriebssicherheit entsprochen hat, somit fahrtauglich war. Ob es möglich ist, dass das Fahrzeug die am 03.09.2010 vom ÖAMTC festgestellten schweren Mängel einer durchrosteten Bremsleitung bereits am 08.07.2010 aufgewiesen hat (Fahrleistung in der Zwischenzeit 10 km) und ob diese Mängel dem Kläger (gelernter Mechaniker, damals keine Befähigung nach § 57 a Abs. 4 KFG), wenn er das Auto laut Prüfbericht vom 08.07.2010 begutachtet hat, auffallen hätte müssen. | ||||||
LG f. ZRS Wien | PKW VW Transporter T5 2,5 TDI California |
Ist die an manchen Stellen im Fahrzeug sichtbare FINxx eine gefälschte? Handelt es sich beim streitgegenständlichen Fahrzeug um das in Spanien als gestohlen gemeldete mit der FINxx? Ist das Fahrzeug anmeldefähig? Gibt es eine Möglichkeit, das Fahrzeug anmeldefähig zu machen? Hätte ein sorgfältiger Gebrauchtwagen-händler vor Verkauf festgestellt, dass etwas mit der Fahrzeugidentifizierungs-nummer und Motornummer nicht stimmt? |
||||||
Staatsanwaltschaft Wien | LKW Mitsubishi Canter | Feststellung des Zustandes des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Begutachtung nach dem § 57 a KFG (08.03.2012), insbesondere ob die nachfolgend vorgeblich aufgetretenen Mängel des Fahrzeuges bereits zum damaligen Zeitpunkt zu einem negativen Gutachten hätten führen müssen? | ||||||
BG Mödling | PKW Jeep Grand Cherokee | Feststellung des gegenwärtigen Zustandes, insbesondere des Automatikgetriebes | ||||||
LG Eisenstadt | LKW MAN 33.483 FDAC |
Ist beim Wechsel des Stirnraddeckels zwingend ein Ölwechsel vorzunehmen? Was war die Ursache für den Motorschaden am 27.04.2011? Bei wem liegt die Verantwortlichkeit für den Eintritt des Motorschadens? War der Motor bereits am Ende seiner Lebensdauer? Sind die Klagspositionen dem Grunde nach und der Höhe nach gerechtfertigt? |
||||||
LG f. ZRS Wien | PKW Dodge Viper GTS |
Was war der angemessene Kaufpreis für die Dodge Viper GTS, Farbe gelb, zum Zeitpunkt 28.09.2006 a) bei Erwerb von einem autorisierten Händler? b) bei Erwerb von einem Privaten (z.B. Internetplattform)? Wie hoch war der Händlereinkaufspreis des besagten Fahrzeuges zum Zeitpunkt 27.06.2007 Wie hoch war der Händlereinkaufspreis des besagten Fahrzeuges zum Zeitpunkt und im Zustand der Rückstellung an den Kläger am 10.08.2011 |
||||||
LG St. Pölten | Wohnmobil Hymer B564 |
Sind Wohnmobile wie jenes des Klägers (Hymer) in Österreich im Handel erhältlich? Was würde ein solches Wohnmobil am österreichischen Markt kosten? Welche Suchkosten (Zeit und Geld) würden entstehen, bis ein solches Modell in Österreich gefunden werden kann? Wieviel würde ein Wohnmobil, wie jenes des Klägers (Gebrauchtwagen), in Deutschland kosten und welcher Betrag wäre für die NoVA zu zahlen bzw. wäre überhaupt eine NoVA zu zahlen? |
||||||
BG Eferding | Quad | Befundung des verunfallten Quads und Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Unfallursache (mangelhafte Ausführung des Kugelkäfigs oder Umrüstarbeiten durch den Kläger). | ||||||
BG St. Pölten |
Lederkombination, Tankrucksack, Stiefel, Handschuh, Helm |
ob die zum Unfallzeitpunkt von den klagenden Parteien getragenen Lederkombinationen irreparabel beschädigt wurden, ob der zum Unfallzeitpunkt auf dem Motorrad befindliche Tankrucksack irreparabel beschädigt wurde, wie hoch der Zeitwert der Sachen per 2.9.2006 anzusetzen ist, gegebenenfalls – so kein Totalschaden vorliegen sollte- der Zeitwertverlust. | ||||||
BG Innere Stadt Wien | Motorrad Honda XR650 | Befund und Gutachten ob das klagsgegenständliche Motorrad von K. H. ordnungsgemäß repariert wurde und ob die noch am Motorrad sichtbaren Spuren eines Motorschadens von einem Ereignis, nämlich dem von H. S. geschilderten Ereignis stammen oder von mehreren Ereignissen. | ||||||
BG Fünfhaus | Motorrad BMW | Befund und Gutachten über den Zeitwert des Motorrades, den Zeitwert des Motorradhelms sowie der Motorradkoffer. | ||||||
BG Meidling | Motorrad Suzuki GSF600 | Befund und Gutachten über den Zeitwert des Motorrades | ||||||
LG Wiener Neustadt | Yamaha YZF R1 | Befund und Gutachten, ob das klaggegenständliche Motorrad Yamaha YZF – R1 die im Gutachten Beilage ./B angeführten Mängel aufweist. Bejahendenfalls: lagen diese Mängel bereits am 21.4.2007 vor? Sind die Mängel behebbar? Kosten der Mängelbehebung? Die Mängel laut Beilage ./B und laut Gerichtsakt im Detail: 1.) Ein Motorgeräusch, ähnlich einem „Tickern“, das vor allem bei langsamer Fahrt auftritt. Das Geräusch ist aber nicht immer zu hören. 2.) Ein deutlich spürbarer Leistungsverlust, bemerkbar beim Beschleunigen in höheren Gängen. Immer wenn ein Leistungsverlust eingetreten ist, ist auch das „Tickern“ zu hören gewesen – eventuell besteht ein Zusammenhang. Der Leistungsverlust tritt nur sporadisch auf, eher bei warmen Außentemperaturen. 3.) Die Kupplung trennt nicht bzw. es „rasselt“ aus der Kupplung. 4.) Auf der rechten Motorseite ist ein leichter Ölverlust ersichtlich. 5.) Die Halterungen der Verkleidungen links und rechts sind gebrochen. 6.) Die Seitenverkleidung bewegt sich, wenn man die Kupplung betätigt. 7.) Die Spaltmaße der Verkleidungen rechts passen nicht. | ||||||
BG Donaustadt | Honda CBR1000RR | Befund und Gutachten, ob am Motor des vom Beklagten verkauften Motorrades: a) ein Schaden eingetreten ist, bejahendenfalls b) welcher Schaden eingetreten ist c) ob dieser Schaden durch nicht ausreichend vorhandenes Motoröl verursacht wurde bzw. im Zeitpunkt des Schadens praktisch kein Öl mehr im Motor vorhanden gewesen ist, bejahendenfalls d) ob es, wie von Klagsseite behauptet, unmöglich ist, dass das Motorrad durch einen ordentlichen Gebrauch so viel Öl verliert, dass nur mehr Spuren von Öl vorhanden sind e) ob der Motor undicht war und allenfalls ein plötzlicher Ölverlust infolge dieser Undichtheit Ursache des Schadens war f) ob dem Beklagten vor Verkauf des Motorrades bekannt sein musste, dass das Motorrad über keinerlei Motoröl verfügte g) welche Fahrleistung mit einem Motorrad, das über keinerlei Motoröl verfügt, denkbar ist, insbesondere ob bereits im Zuge der Probefahrt auffallen müsste, dass sich im Fahrzeug keinerlei Motoröl befindet h) ob die angegebenen Reparaturkosten angemessen sind. |